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Förderung Neubau - Betriebsgebäude

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  • Förderung Neubau - Betriebsgebäude

    Neubau in energieeffizienter Bauweise

    Allgemeines in Kürze
    Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

    Was wird gefördert?
    Gefördert werden betrieblich genutzte Neubauten, welche die Anforderung der OIB Richtlinie 6 (Stand 2015 oder 2019) für den Heizwärmebedarf um zumindest 15 % unterschreiten. Dementsprechend muss gemäß Energieausweis für den geplanten Neubau folgender referenzierter Heizwärmebedarf (HWB Ref, RK angegeben in kWh/m²a) erreicht oder unterschritten werden:
    HWB Ref, RK ≤ 14 ∙ (1+3/lc) x Hcorr wenn gleichzeitig fGEE ≤ 0,75 (Gesamt-Energieeffizienz-Faktor laut Energieausweis)

    Förderungsfähige Kosten
    Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material sowie den zugehörigen Montage- und Planungsleistungen zusammen.

    Förderungsfähige Projektteile
    - Dämmung der thermischen Hülle
    - Fenster und Außentüren
    - außenliegende Verschattungssysteme
    - Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
    - Mehrkosten für Bauteilaktivierung
    - Mehrkosten monolithische Außenwandaufbauten
    - Extensive Dachbegrünung
    - hinterlüftete Fassaden (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
    - hinterlüftete Fassadenschalungen (bis zu maximal 100 Euro/m² Investitionskosten)
    - Fassadenbegrünung (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)

    Nicht förderungsfähige Projekte oder Projektteile
    - Materialien für Innenausbauten
    - Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen (HFCKW, SF6, HFKW oder FKW) enthalten bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden

    Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
    Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgende Rahmenbedingungen:
    - Förderanträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, gestellt werden. Wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
    - Beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem § 5 Abs 1 Z 8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß § 27 Abs 4 Z 2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
    - Bei Finanzierung der geförderten Maßnahme über Leasing, Mietkauf, Contracting oder einem ähnlichen Finanzierungsmodell stellen die im Projektdurchführungszeitraum getätigten Zahlungen abzüglich der darin enthaltenen Zinsen und Spesen die förderungsfähigen Kosten dar. Die geförderte Maßnahme muss im Eigentum des Förderungsnehmers sein bzw. in sein Eigentum übergehen.
    - Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

    Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre

    Wie hoch ist die Förderung?
    Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
    Die Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale, abhängig von der erzielten Heizwärmebedarfsunterschreitung gegenüber einem Gebäude, entsprechend dem OIB-Standard.



    Pauschalsatz
    0,70 Euro/kWh Pauschalsatz pro kWh erzielter Heizwärmebedarfsunterschreitung Zuschläge zum Pauschalsatz
    + 0,20 Euro/kWh für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
    + 0,10 Euro/kWh für mittlere Unternehmen
    + 0,10 Euro/kWh bei Nachnutzung von vormals genutzten Flächen oder Baulichkeiten für den Neubau. Der Nachweis hat durch die Übermittlung eines Bescheides für die vormalige Nutzung zu erfolgen.
    + 0,10 Euro/kWh bei Ausführung des Neubaus nach dem klimaaktiv-Gold-Standard gemäß dem klimaaktivKriterienkatalog. Der Nachweis muss durch Vorlage des Zertifikats nach Fertigstellung des Neubauserfolgen.
    + 0,10 Euro/kWh für die Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
    + 0,10 Euro/kWh beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
    + 0,10 Euro/kWh Sofern bei zumindest 50 % der beheizten Gebäudehüllfläche Vollholz- oder Holzriegelkonstruktionenals tragende Bauteile eingesetzt
    werden (Ausgenommen Dachkonstruktionen über 20 % Neigung)

    Großunternehmen können einen Förderungssatz bis zu 30 %, mittlere Unternehmen bis zu 40 % und kleine Unternehmen sowie Nicht-Wettbewersteilnehmer bis zu 50 % erzielen.

    Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro.

    Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
    (Vo (EU) 651/2014) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland.
    Nützliche Hinweise bezüglich des Zeitpunktes der Antragstellung, Begriffsbestimmungen und Nachweismöglichkeiten
    zur Nachnutzung von Brachflächen, zur Berechnung des Schwellenwertes für den referenzierten Heizwärmebedarf bei
    abweichender Geschoßhöhe, sowie nähere Angaben zum klimaaktiv-Gold-Standard finden Sie in den FAQs auf
    www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau.

    Umgang mit sonstigen Gebäuden (Produktionshallen, Lagerhallen udgl.)
    Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 - sonstige Gebäude) sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1-12 nach OIB RL6 / 15 bzw.4-12 nach OIB Rl 6/ 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

    Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
    Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung und Bearbeitung Ihres Antrages
    notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag
    brauchen. Formularvorlagen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau.
    Angehängte Dateien
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