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Mobilitätsoffensive 2021

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  • Mobilitätsoffensive 2021

    Die Förderung für den Kauf von Elektroautos wird verlängert. Auch im kommenden Jahr 2021 wird jeder private Kauf eines E-Autos mit 5.000 Euro gefördert. Insgesamt stehen 46 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung.

    Die im Sommer erhöhte Förderung hat bei E-Autos gesorgt. Denn im September sind rund 9 Prozent der Neuzulassungen auf elektrische Fahrzeuge entfallen und seit Juli habe es mehr als 11.000 Anträge gegeben. "Die Förderung wird sehr gut angenommen und sie wirkt", so die Ministerin. Die Unterstützung kann über www.umweltfoerderung.at beantragt werden.

    Neben der Ankaufsförderung für E-Autos wird auch die Förderung von Nutzfahrzeugen, Ladestationen und E-Motorrädern verlängert. Ladestationen werden zudem im kommenden Jahr unabhängig von der Anschaffung eines E-Autos gefördert. Das bringt neben der geplanten Erleichterung im Wohnrecht weitere Verbesserungen für Ladeinfrastruktur.

    Die Förderung für Unternehmen sinkt im kommenden Jahr bei E-Pkw allerdings auf 4.000 Euro. Unternehmen könnten aber weiterhin von der erhöhten Investitionsprämie profitieren, so Gewessler.

    Das Energieforum unterstützt bei der Einreichung: office@energieforumkaernten.at
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  • #2
    Mobilitätsoffensive 2021 -Private

    Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.

    Voraussetzung für alle Förderangebote E-Mobilität: 100 % Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern

    Alle im Folgenden angeführten Förderangebote werden für sämtliche Antragstellungen ab den jeweils angeführten Zeitpunkten bis zum 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist) in Abhängigkeit des Bundesbudget 2021 und der Beschlüsse der UFI Kommission und des KLIEN Präsidiums vorgeschlagen und umfassen auch sämtliche bis 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist) registrierten Förderfälle. Die detaillierten Förderangebote für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur sind im Folgenden im Detail dargestellt:


    •Start der angeführten Förderangebote ist der 1. Jänner 2021

    •Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind.

    Elektro-Pkw

    Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1:

    •E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)
    2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug

    •Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
    1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug

    Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

    Voraussetzung: maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 km vollelektrische Reichweite nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

    Elektro-Zweiräder und E-Leichtfahrzeuge

    Der E-Mobilitätsbonus für E-Zweiräder (E-Mopeds, E-Motorräder und (E)-Transporträder) ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel:

    •E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
    350 Euro Zweiradimporteure + 450 Euro BMK insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug

    •E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e
    500 Euro Zweiradimporteure + 700 Euro BMK insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug

    Der Anteil der Zweiradimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

    •Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)
    150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 850 Euro BMK insgesamt 1.000 Euro pro Fahrzeug

    Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

    •E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e)
    insgesamt 1.300 Euro BMK pro Fahrzeug

    Private E-Ladeinfrastruktur

    Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.

    •Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus
    insgesamt 600 Euro BMK pro Ladestation bzw. Ladekabel

    •Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als
    Einzelanlage insgesamt 900 Euro BMK pro intelligenter Ladestation

    •Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als
    Teil einer Gemeinschaftsanlage

    * beim Kauf direkt beim Hersteller wird für den E-Mobilitätsbonus anstatt einem großen Fahrradservice ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt.

    insgesamt 1.800 Euro BMK pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage

    Voraussetzung: Eine Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig. Eine Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Material- und Montagekosten sowie die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig. Netzentgelte sind nicht förderfähig.

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    • #3
      Mobilitätsoffensive 2021 - Betriebe

      Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

      •Start der angeführten Förderangebote ist der 1. Jänner 2021

      •Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).

      Elektro-Pkw

      Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1.

      •E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG*
      2.000 Euro Automobilimporteure + 2.000 Euro BMK insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug

      •Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
      1.000 Euro Automobilimporteure + 1.000 Euro BMK insgesamt 2.000 Euro pro Fahrzeug

      Voraussetzung: max. 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 km vollelektrische Reichweite nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

      * to hzG: Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht

      Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

      •Start der angeführten Förderangebote Februar 2021

      •Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).

      Leichte E-Nutzfahrzeuge

      Der E-Mobilitätsbonus für leichte E-Nutzfahrzeuge ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1.

      •Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV),
      N1>2,0 und ≤2,5 to hzG*
      2.000 Euro Automobilimporteure + 5.500 Euro BMK insgesamt 7.500 Euro pro Fahrzeug

      •Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)
      N1>2,5 to hzG*
      2.000 Euro Automobilimporteure + 10.500 Euro BMK insgesamt 12.500 Euro pro Fahrzeug

      Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

      Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge

      Für die Anschaffung von Fahrzeugen mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb:

      •E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1>2,0 und
      ≤2,5 to hzG*, zugelassen für mindestens 7+1 Personen:
      2.000 Euro Automobilimporteure + 5.500 Euro BMK insgesamt 7.500 Euro pro Fahrzeug

      •E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1>2,5 to
      hzG*, zugelassen für mindestens 7+1 Personen:
      2.000 Euro Automobilimporteure + 10.500 Euro BMK insgesamt 12.500 Euro pro Fahrzeug

      •E-Kleinbus (Klasse M2)
      2.000 Euro Automobilimporteure + 22.000 Euro BMK insgesamt 24.000 Euro pro Fahrzeug

      Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

      •E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e)
      insgesamt 1.300 Euro BMK pro Fahrzeug

      Elektro-Zweiräder

      Der E-Mobilitätsbonus für E-Zweiräder (E-Mopeds, E-Motorräder, E-Fahrräder und (E)-Transporträder) ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel:

      •E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
      350 Euro Zweiradimporteure + 450 Euro BMK insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug

      •E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e
      500 Euro Zweiradimporteure + 700 Euro BMK insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug

      Der Anteil der Zweiradimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

      •Elektro-Fahrrad
      150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 250 Euro BMK insgesamt 400 Euro pro Fahrrad

      Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektrofahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 5 E-Fahrrädern beinhalten.

      •Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)
      150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 850 Euro BMK insgesamt 1.000 Euro pro Fahrrad

      Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels wird vom Nettopreis ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

      * beim Kauf direkt beim Hersteller wird für den E-Mobilitätsbonus anstatt einem großen Fahrradservice ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt.

      Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nicht-diskriminierendem Zugang

      •AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW insgesamt 2.500 Euro BMK pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW insgesamt 15.000 Euro BMK pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 30.000 Euro BMK pro Ladepunkt

      Voraussetzung: Es ist jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen. Für eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung des Ladestroms ist die Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) zu verwenden. Dabei bleibt es den anbietenden Unternehmen unbenommen, neben der Abgabe von Strom nach kWh andere verbrauchsunabhängige Preisbestandteile, wie ein Einmalentgelt je Ladevorgang oder eine Abgeltung des "Besetzthaltens" der Ladesäule in Form einer Parkgebühr oder ähnliches, zu erheben. Weiters ist eine nicht-diskriminierende Roamingfähigkeit sowie eine faire und nicht-diskriminierende Gestaltung der Roaming-Gebühren sicherzustellen.

      Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang

      •AC-Normalladepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und OCPP-fähig) insgesamt 900 Euro BMK pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW insgesamt 4.000 Euro BMK pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW aber weniger als 100 kW insgesamt 10.000 Euro BMK pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 20.000 Euro BMK pro Ladepunkt

      Voraussetzung: Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.

      Förderangebote für den systemischen Ansatz für E-LKW, E-Busse und E-Flotten

      •Start der angeführten Förderangebote Februar 2021

      •Die Antragstellung der nachfolgend aufgelisteten Förderungen muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen (gemäß AGVO).

      Insbesondere bei E-LKW, E-Bussen und E-Flotten (inkl. Wasserstoff) müssen die Fahrzeuge gemeinsam mit dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur systemisch geplant werden. Eine Umsetzung soll bedarfsorientiert, mit einer entsprechenden betriebswirtschaftlichen Auslastung und einer gemeinsamen Projektentwicklung von Fahrzeugen und Infrastruktur erfolgen.

      •E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (Klasse N2)
      2.000 Euro Automobilimporteure + 22.000 Euro BMK insgesamt 24.000 Euro pro Fahrzeug


      •E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (Klasse N3)
      5.000 Euro Automobilimporteure + 55.000 Euro BMK insgesamt 60.000 Euro pro Fahrzeug

      Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

      •E-Bus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (Klasse M3 bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer)
      insgesamt 52.000 Euro pro Fahrzeug

      •E-Bus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (Klasse M3 mit mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer)
      insgesamt 78.000 Euro pro Fahrzeug

      •E-Bus oder Buszug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (Klasse M3 mit mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer)
      insgesamt 130.000 Euro pro Fahrzeug

      Infrastrukturbonus für den Systemischen Ansatz

      •AC-Normalladepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und OCPP-fähig) in Kombination mit E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus
      900 Euro Betriebliche Ladeinfrastruktur + 450 Euro Systembonus insgesamt 1.350 Euro pro Ladepunkt

      •DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW in Kombination mit E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus
      4.000 Euro Betriebliche Ladeinfrastruktur + 2.000 Euro Systembonus
      insgesamt 6.000 Euro pro Ladepunkt


      •DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW aber weniger als 100 kW in Kombination mit E-
      Nutzfahrzeug bzw. E-Bus
      10.000 Euro Betriebliche Ladeinfrastruktur + 5.000 Euro Systembonus
      insgesamt 15.000 Euro pro Ladepunkt


      •DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW in Kombination mit E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus
      20.000 Euro Betriebliche Ladeinfrastruktur + 10.000 Euro Systembonus insgesamt 30.000 Euro pro Ladepunkt

      •Wasserstofftankstelle, nur in Kombination mit FCEV-Nutzfahrzeug bzw. FCEV-Bus insgesamt 150.000 Euro

      Hinweis: Der Systembonus wird zuzüglich zur Anschaffung eines E-Nutzfahrzeugs (N2 oder N3) bzw. eines E-Busses (M3) gewährt. Wo keine Serienfahrzeuge erhältlich sind, erfolgt die Berechnung der Förderhöhe im Einzelfall.

      Förderangebote für E-Sonderfahrzeuge

      •Sonderfahrzeuge, Baumaschinen und Off-Road Anwendungen mit elektrischem Antrieb (BEV, FCEV) sind ebenfalls förderfähig, der Fördersatz wird im Einzelfall berechnet.

      Multimodale Mobilitätsknoten


      •Start der angeführten Förderangebote Februar 2021

      •Die Antragstellung der nachfolgend aufgelisteten Förderungen muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen (gemäß AGVO).

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