Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Aktuelle Förderungen für KMU Kärnten

Collapse
X
  •  
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts

  • Aktuelle Förderungen für KMU Kärnten

    In diesem Kapitel werden Klein- und Mittelbetriebe auf aktuelle Bundes- oder Landesförderungen aufmerksam gemacht. Die Experten des Energieforums Kärnten begleiten Unternehmen beim Einreichen und beim Umsetzen des jeweiligen Projektes.

    Kontakt: office@energieforumkaernten.at
    Tel. 0650/9278417
    Angehängte Dateien

  • #2
    Metabuilding - Innovationen im Baubereich

    Projekt METABUILDING - Förderung für KMUs
    Das europäische Projekt METABUILDING fördert KMUs im Rahmen von Innovationsprojekten. Das übergeordnete Ziel des METABUILDING Projekts ist es, Innovation in die "traditionelle" Wertschöpfungskette des Bausektors zu bringen.

    Aufruf an KMUs

    Nützen Sie die Förderungsmöglichkeiten des Projekts METABUILDING. Das Projekt unterstützt und finanziert Innovationen von KMUs mit bis zu 5.000,-€!

    Einreichstart ist der 15. Dezember 2020

    Zielgruppen

    Folgende Branchen können die Fördermöglichkeit nützen:

    - Bauwesen
    - Digitale Industrie
    - Additive Fertigung
    - Naturbasierte Lösungen
    - Kreislaufwirtschaft & Recycling.

    Fördergegenstand - Externe Beratung

    Bis zu 5000,- EUR SEED Innovationsgutscheine stehen KMUs zur Förderung von innovativen Projekten und Ideen zur Verfügung. Die Gutscheine können zur (Teil)Finanzierung externer Unterstützung für technische, rechtliche, finanzielle und geschäftliche Experten verwendet werden.

    SEED-Gutscheine bieten KMUs eine solide Grundlage, um kritische Entscheidungen und Fortschritte im Zusammenhang mit Innovationsprojekten zu treffen. Die SEED-Gutscheine können in jeder Phase eines Innovationsprojekts verwendet werden.

    Energieforum Kärnten - Regionaler Experte im METABUILDING Projekt

    Das Energieforum Kärnten nimmt am METABUILDING Projekt als Stakeholder teil. Wir begleiten KMUs in Innovationsprojekte. Bei Interesse senden Sie ein Email (triebel@energieforumkaernten.at) oder treten Sie telefonisch mit uns in Kontakt. Tel- 0650/9278417.

    Comment


    • #3
      aws Sonderförderung - Prototyp erstellen

      Im Rahmen des aws creativ impact calls gibt es Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Prototypen und ersten Anwendungen.

      Ziel ist, insbesondere Unternehmen und natürliche Personen bei der Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen in einer sehr frühen Entwicklungsphase zu unterstützen. Adressiert werden hoch innovative Projekte, bei denen die Überprüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit erst erfolgen muss.

      Die Projekte weisen einen sehr hohen Innovationsgrad auf. Das heißt, dass die zu entwickelnden Lösungen in dieser Form am Markt noch nicht existieren bzw. eine erhebliche Verbesserung zu bestehenden Lösungen darstellen. Die Innovation hat das Potential positive gesellschaftliche oder branchenspezifische Auswirkungen anzustoßen.

      Die Kreativleistung wird überwiegend im Kontext der Bereiche Digitalisierung, Social Impact, Design, Mode, Architektur, Gaming und Film-/Musikverwertung oder -technologie erbracht.

      Es fließt beispielsweise in diesen Branchen generiertes Know-how maßgeblich in die Innovationsentwicklung mit ein oder es wird durch das Projekt Know-how für eine der genannten Branchen generiert.

      Höhe der Förderung: bis € 50.000,- (max. 70%)

      Einreichfristen: 25.02.2021 und 16.09.2021

      Die Experten des Energieforums Kärnten unterstützen Sie bei der Einreichung

      Kontakt: office@energieforumkaernten.at
      Tel: 0650/9278417

      Comment


      • #4
        aws Sonderförderung - Marktreife erreichen

        AWS Sonderförderung - Marktreife erreichen
        Im Rahmen des aws Programmes „aws Creative Impact“ gibt es den Sondercall "Marktreife erreichen".

        Aufgrund der COVID-Situation gibt es einen aws Creative Impact – Marktreife erreichen-Sondercall. Dieser Call richtet sich an innovative Vorhaben, deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit bereits plausibel und nachvollziehbar ist. Gefördert wird die Umsetzung und Erreichung der Marktreife von innovativen Produkten, Verfahren, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen abseits der Hochtechnologie (Deep Tech).

        Auch die inhaltliche Machbarkeit wurde bereits überprüft und es gibt erste Prototypen bzw. Anwendungen. Gefördert werden anschließende Entwicklungsschritte, die der Erreichung der Marktreife dienen. Im Rahmen des Projekts kann die Innovation noch weiterentwickelt, ergänzt, getestet und adaptiert werden, um anschließend erfolgreich in den Markt eingeführt werden zu können. Notwendige Schritte, um eine Massenproduktion bzw. Nutzbarkeit durch ein breites Kundinnen- und Kundensegment zu sichern, können gesetzt werden.

        Die Projekte weisen einen sehr hohen Innovationsgrad auf. Das heißt, dass die zu entwickelnden Lösungen in dieser Form am Markt noch nicht existieren bzw. eine erhebliche Verbesserung zu bestehenden Lösungen darstellen. Die Innovation hat das Potential positive gesellschaftliche oder branchenspezifische Auswirkungen anzustoßen.

        Die Kreativleistung wird überwiegend im Kontext der Bereiche Digitalisierung, Social Impact, Design, Mode, Architektur, Gaming und Film-/Musikverwertung oder -technologie erbracht.

        Ein Zuschuss bis zu €200.000,- ist möglich. Einreichfrist bis Ende April 2021

        Die Experten des Energieforums Kärnten unterstützen Sie gerne bei der Einreichung

        Kontakt: office@energieforumkaernten.at
        Tel. 0650/9278417

        Comment


        • #5
          Umweltförderungen Kommunalkredit

          Im Rahmen der Umweltförderungen des Bundes durch die Kommunalkredit und auch von Landesförderungen zahlen sich Investitionen zum Thema Energiesparen wirklich aus. Die Themen sind vielfältig und jeder Betrieb könnte seinen Beitrag zum Klimaschutz gut gefördert leisten


          Thermische Gebäudesanierung
          Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, Wärmerückgewinnungs-anlagen, Verschattungssysteme).


          Neubau in Niedrigenergiebauweise
          Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise.


          Energiesparen
          Gefördert werden Maßnahmen zu effizienteren Nutzung von Energie in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung, Effizienzsteigerung bei industriellen Prozessen, Induktionsherde).


          LED Systeme
          Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED Systeme (Tausch von Leuchten und Leuchtmitteln, Lichtsteuerungssysteme)


          Klimatisierung und Kühlung
          Gefördert werden Kältemaschinen (bis 750 kW) mit Antriebsenergie aus Erneuerbaren Energieträgern bzw. Fernwärme usw. (Kälteanlage, Free Cooling Systeme usw.)

          Elektromobilität
          Gefördert werden E Autos und Ladeinfrastruktur

          Solar oder Photovoltaik inkl. Speicherlösungen



          Beratungsangebot:
          Experten des Energieforums Kärnten beraten Unternehmerinnen und Unternehmer vor Ort.

          Comment


          • #6
            Förderung Neubau Betriebsgebäude

            Neubau in energieeffizienter Bauweise

            Allgemeines in Kürze
            Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

            Was wird gefördert?
            Gefördert werden betrieblich genutzte Neubauten, welche die Anforderung der OIB Richtlinie 6 (Stand 2015 oder 2019) für den Heizwärmebedarf um zumindest 15 % unterschreiten. Dementsprechend muss gemäß Energieausweis für den geplanten Neubau folgender referenzierter Heizwärmebedarf (HWB Ref, RK angegeben in kWh/m²a) erreicht oder unterschritten werden:
            HWB Ref, RK ≤ 14 ∙ (1+3/lc) x Hcorr wenn gleichzeitig fGEE ≤ 0,75 (Gesamt-Energieeffizienz-Faktor laut Energieausweis)

            Förderungsfähige Kosten
            Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material sowie den zugehörigen Montage- und Planungsleistungen zusammen.

            Förderungsfähige Projektteile
            - Dämmung der thermischen Hülle
            - Fenster und Außentüren
            - außenliegende Verschattungssysteme
            - Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
            - Mehrkosten für Bauteilaktivierung
            - Mehrkosten monolithische Außenwandaufbauten
            - Extensive Dachbegrünung
            - hinterlüftete Fassaden (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
            - hinterlüftete Fassadenschalungen (bis zu maximal 100 Euro/m² Investitionskosten)
            - Fassadenbegrünung (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)

            Nicht förderungsfähige Projekte oder Projektteile
            - Materialien für Innenausbauten
            - Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen (HFCKW, SF6, HFKW oder FKW) enthalten bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden

            Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
            Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgende Rahmenbedingungen:
            - Förderanträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, gestellt werden. Wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
            - Beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem § 5 Abs 1 Z 8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß § 27 Abs 4 Z 2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
            - Bei Finanzierung der geförderten Maßnahme über Leasing, Mietkauf, Contracting oder einem ähnlichen Finanzierungsmodell stellen die im Projektdurchführungszeitraum getätigten Zahlungen abzüglich der darin enthaltenen Zinsen und Spesen die förderungsfähigen Kosten dar. Die geförderte Maßnahme muss im Eigentum des Förderungsnehmers sein bzw. in sein Eigentum übergehen.
            - Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

            Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre

            Wie hoch ist die Förderung?
            Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
            Die Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale, abhängig von der erzielten Heizwärmebedarfsunterschreitung gegenüber einem Gebäude, entsprechend dem OIB-Standard.



            Pauschalsatz
            0,70 Euro/kWh Pauschalsatz pro kWh erzielter Heizwärmebedarfsunterschreitung Zuschläge zum Pauschalsatz
            + 0,20 Euro/kWh für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
            + 0,10 Euro/kWh für mittlere Unternehmen
            + 0,10 Euro/kWh bei Nachnutzung von vormals genutzten Flächen oder Baulichkeiten für den Neubau. Der Nachweis hat durch die Übermittlung eines Bescheides für die vormalige Nutzung zu erfolgen.
            + 0,10 Euro/kWh bei Ausführung des Neubaus nach dem klimaaktiv-Gold-Standard gemäß dem klimaaktivKriterienkatalog. Der Nachweis muss durch Vorlage des Zertifikats nach Fertigstellung des Neubauserfolgen.
            + 0,10 Euro/kWh für die Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
            + 0,10 Euro/kWh beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
            + 0,10 Euro/kWh Sofern bei zumindest 50 % der beheizten Gebäudehüllfläche Vollholz- oder Holzriegelkonstruktionenals tragende Bauteile eingesetzt
            werden (Ausgenommen Dachkonstruktionen über 20 % Neigung)

            Großunternehmen können einen Förderungssatz bis zu 30 %, mittlere Unternehmen bis zu 40 % und kleine Unternehmen sowie Nicht-Wettbewersteilnehmer bis zu 50 % erzielen.

            Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro.

            Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
            (Vo (EU) 651/2014) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland.
            Nützliche Hinweise bezüglich des Zeitpunktes der Antragstellung, Begriffsbestimmungen und Nachweismöglichkeiten
            zur Nachnutzung von Brachflächen, zur Berechnung des Schwellenwertes für den referenzierten Heizwärmebedarf bei
            abweichender Geschoßhöhe, sowie nähere Angaben zum klimaaktiv-Gold-Standard finden Sie in den FAQs auf
            www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau.

            Umgang mit sonstigen Gebäuden (Produktionshallen, Lagerhallen udgl.)
            Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 - sonstige Gebäude) sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1-12 nach OIB RL6 / 15 bzw.4-12 nach OIB Rl 6/ 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

            Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
            Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung und Bearbeitung Ihres Antrages
            notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag
            brauchen. Formularvorlagen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau.

            Comment


            • #7
              Förderung von innerbetrieblicher Wärme- oder Kältebereitstellung

              Allgemeines in Kürze
              Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

              Was wird gefördert?
              Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme- und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse. Eine Energiezentrale muss im Rahmen eines Projekts eine Kombination aus mindestens drei der folgenden fünf Komponenten sein:

              - Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
              - Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
              - Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
              - Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
              - Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt).

              Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen (z.B. „Power-to-X“-Anlagen, PV-Anlagen) nicht zu den förderunsgfähigen Investitionsanteilen
              zählen!
              Die spezifischen Förderungsvoraussetzungen für die einzelnen Komponenten einer Energiezentrale entnehmen Sie bitte den Informationsblättern für die jeweilige Technologie.
              - Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Eine Erklärung zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie im Kasten „Bestätigung über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern“ auf Seite 3. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.
              Hinweis: In Gebieten, an denen die Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung möglich ist, sind Wärmepumpen oder Biomassekessel in Energiezentralen zur Wärme- und Kältebereitstellung nur unter der Voraussetzung förderungsfähig, dass
              - eine Absage des örtlichen Nahwärmenetzbetreibers über die Möglichkeit zum Anschluss vorgelegt wird, oder
              - eine plausible technische Begründung vorgelegt wird, warum ein Fernwärmeanschluss nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist (z.B. Temperaturniveau der Fernwärme nicht passend, Wärme-Kälte-Verbund, …).

              Förderungsfähige Kosten
              Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von Energiezentralen, welche in den
              korrespondierenden Förderungsschwerpunkten
              - Wärmepumpen,- Biomasse Einzelanlagen,
              - Anschluss an Fernwärme,
              - Klimatisieren und Kühlen,
              - Energiesparmaßnahmen und Wärmerückgewinnungen oder
              - Thermische Solaranlagen

              der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind.

              Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
              - Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
              - Die Projektkosten für das beantragte Projekt müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
              - Für die jeweiligen Technologien gelten die Voraussetzungen der jeweiligen Förderungsbereiche, sofern im gegenständlichen Informationsblatt keine davon abweichenden Bestimmungen angeführt sind.
              - Privater Nutzen bzw. Wohnnutzen ist nicht förderungsfähig und wird anhand der versorgten Flächen anteilig von den förderungsfähigen Kosten in Abzug gebracht.
              - Für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung entscheidend. Dieser Wert wird im Zuge der Beurteilung Ihres Projektes von der Kommunalkredit Public Consulting ermittelt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/detailinfo (siehe Förderungsberechnung). Die mit dem beantragten Projekt verbundene jährliche Einsparung an CO2 muss mindestens 30 Tonnen betragen.
              - Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem § 5 Abs 1 Z 8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, § 27 Abs 4 Z 2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
              - Bei Finanzierung der geförderten Maßnahme über Leasing, Mietkauf, Contracting oder einem ähnlichen Finanzierungsmodell stellen die im Projektdurchführungszeitraum getätigten Zahlungen abzüglich der darin enthaltenen Zinsen und Spesen die förderungsfähigen Kosten dar. Die geförderte Maßnahme muss im Eigentum des Förderungsnehmers sein bzw. in sein Eigentum übergehen.
              - Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre

              Wie hoch ist die Förderung?
              Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes von den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

              Comment


              • #8
                Greenstart

                Greenstart
                Im Rahmen des Programms Greenstart des Klima- und Energiefonds wird neuen und bestehenden Unternehmen ein Impuls für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle geboten. Das Programm richtet sich an alle bestehenden und zu gründenden Unternehmen in ganz Österreich.
                Mittels eines zweistufigen Programms werden neue und innovative Geschäftsmodelle im Bereich erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilität und Landwirtschaft/Bioökonomie und deren Querschnittsmaterien gesucht. Die Entwicklung und Umsetzung wird unterstützt. In der ersten Stufe werden von einer unabhängigen Jury maximal zehn Einreichungen ausgesucht, die im Rahmen eines Coaching-Programms einen Businessplan entwickeln bzw. einen bestehenden Businessplan verbessern können. In der zweiten Stufe werden die erfolgversprechendsten Geschäftsideen bewertet und anschließend mit Preisgeldern prämiert.

                Zielgruppen sind
                • Start-up-Unternehmen in der Gründungsphase
                • Start-up-Unternehmen, die seit maximal 3 Jahren bestehen
                • Privatpersonen mit innovativen Ideen und dem Ziel der Selbstständigkeit (Gründung eines Start-up-Unternehmens)
                • Vereine, Genossenschaften und bestehende Klein und Kleinstunternehmen, die neue Geschäftsfelder entwickeln (das Geschäftsfeld darf noch nicht aktiv betrieben werden)

                Einreichschluss ist der 8.3.2021, 12:00 Uhr!

                www.klimafonds.g.vat

                Das Energieforum Kärnten unterstützt Startups bei .er Projekteinreichung-

                Comment


                • #9
                  Thermische Gebäudesanierung Betriebsgebäude

                  Allgemeines in Kürze
                  Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Sanierungsqualität und beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.

                  Was wird gefördert?
                  Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Zweck der Förderung ist
                  die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Das betroffene Gebäude muss
                  älter als 20 Jahre sein. Das Datum der Baubewilligung muss vor dem 01.01.2000 liegen.

                  Förderfähige Kosten

                  Zur Ermittlung der Förderung werden die Kosten für Material, Montage und Planung für das thermische Gebäudesanierungsprojekt anerkannt:
                  Förderungsfähige Projektteile
                  - Dämmung der Außenwände
                  - Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
                  - Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
                  - Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
                  - Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
                  - Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
                  - hinterlüftete Fassadensysteme (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
                  - hinterlüftete Fassadenschalungen (bis zu maximal 100 Euro/m² Investitionskosten)
                  - Fassadenbegrünung (bis zu maximal 150 Euro/m² Investitionskosten)
                  - Extensive Dachbegrünung

                  Nicht förderungsfähige Projekte oder Projektteile
                  - Innenausbauten
                  - Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen (HFCKW, SF6, HFKW oder FKW) enthalten bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden
                  - Neukonstruktion von Balkonen und Dachstühlen
                  - Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschossen
                  - Dacheindeckungen
                  - Dachgeschoßausbauten ohne Sanierung des Bestandes
                  - Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen
                  - Lüftungskanäle des Lüftungssystems

                  Eine detaillierte Auflistung der förderungsfähigen Projektteile finden Sie in den FAQs auf unserer Homepage.

                  Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
                  Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
                  Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem § 5 Abs 1 Z 8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß § 27 Abs 4 Z 2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen. Bei Finanzierung der geförderten Maßnahme über Leasing, Mietkauf, Contracting oder einem ähnlichen Finanzierungsmodell stellen die im Projektdurchführungszeitraum getätigten Zahlungen abzüglich der darin enthaltenen Zinsen und Spesen die förderungsfähigen Kosten dar. Die geförderte Maßnahme muss im Eigentum des Förderungsnehmers sein bzw. in sein Eigentum übergehen. Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für
                  regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
                  Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre

                  Wie hoch ist die Förderung?
                  Die Förderungshöhe orientiert sich an der Sanierungsqualität. Voraussetzung für eine Förderung ist
                  a) die Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärmebedarf gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 oder 2019), oder
                  b) die Reduktion des Heizenergiebedarfes gegenüber dem Bestand um mindestens 50 %.

                  a) Umfassende Sanierung zur Unterschreitung der OIB-Anforderungen

                  Der Heizwärmebedarf (HWB Ref,RK) sowie der Gesamt-Energieeffizienzfaktor (fGEE) muss folgende Anforderungen
                  unterschreiten. Die zur Berechnung erforderlichen Zahlenwerte entnehmen Sie bitte dem Energieausweis für Ihr
                  Gebäude nach Sanierung. Anforderung an an HWB Ref,RK und fGEE für das sanierte

                  Gebäude Förderungssatz
                  HWB Ref,RK ≤ 22 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90 30 % der Förderungsbasis1

                  1) Förderungsbasis sind die Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition HWB Ref,RK jährlicher referenzierte Heizwärmebedarf des sanierten Gebäudes laut Energieausweis [kWh/m²a] fGEE Gesamt-Energieeffizienzfaktor des sanierten Gebäudes laut Energieausweis lc charakteristische Länge des sanierten Gebäudes laut Energieausweis Hcorr Höhenkorrektur-Faktor berücksichtigt eine von 3 m abweichende Geschoßhöhe (Hcorr = 1 bei 3 m Bruttogeschoßhöhe)
                  Hcorr = Vbr / (3 x BGF)
                  Vbr = konditioniertes Brutto-Volumen [m³] (laut Energieausweis)
                  BGF = konditionierte Brutto-Grundfläche [m²] (laut Energieausweis)

                  b) Umfassende Sanierung zur signifikanten Reduktion des Heizenergiebedarfes
                  Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die zu einer signifikanten Reduktion des Heizenergiebedarfes gegenüber dem
                  unsanierten Zustand führen.
                  erforderliche Reduktion gegenüber Heizwärmebedarf des unsanierten Zustands (HWB Ref,RK)

                  Förderungssatz
                  - HWB Ref,RK ≥ 50 % 15 % der Förderungsbasis1
                  - HWB Ref,RK ≥ 25 %, bei denkmalgeschützten Gebäuden
                  1) Förderungsbasis sind die Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition

                  c) Zuschlagsmöglichkeiten
                  + 10 % für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
                  + 5 % für mittlere Unternehmen
                  + 10 % beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
                  + 5 % für die Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder
                  extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
                  + 5 % für Gebäude welche im Ortskern (Bauland Kerngebiet) liegen
                  + 5 % (max. 10.000 Euro) für EMAS zertifizierte Unternehmen

                  Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich. Großunternehmen können einen Förderungssatz bis zu 30
                  %, mittlere Unternehmen bis zu 40 % und kleine Unternehmen bis zu 50 % erzielen.

                  Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt Förderungsberechnung unter: http://www.umweltfoerderung.at/uploa...berechnung.pdf

                  Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Vo (EU) 651/2014) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland. Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Förderungssatzes bezogen auf die förderungsfähigen Kosten der Umweltinvestition. Gebäudeerweiterungen und Anteile für die private Nutzung werden abgezogen. Die Förderung wird nach Umsetzung des Projekts in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

                  Die Förderung ist mit 1,00 Euro pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf bzw. der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro. Umgang mit sonstigen Gebäuden (Produktionshallen, Lagerhallen udgl.) Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 - sonstige Gebäude) sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1-12 nach OIB RL6 / 15 bzw.4-12 nach OIB Rl 6 / 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie eine separate Berechnung der internen Gewinne (Qih) vorzulegen.
                  Nähere Informationen finden Sie in den FAQs.

                  Denkmalgeschützte Gebäude
                  Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden müssen mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt sein. Zum Nachweis ist
                  die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes, anhand des dort aufliegenden Formblatts „Denkmalschutz Sanierungsoffensive“ zu übermitteln.
                  Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
                  (AGVO) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im
                  Inland.

                  Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
                  Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung und Bearbeitung Ihres Antrages
                  notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag
                  brauchen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.sanierung20.at.

                  Comment


                  • #10
                    E Auto Förderung 2021

                    Die Förderung für den Kauf von Elektroautos wird verlängert. Auch im kommenden Jahr 2021 wird jeder private Kauf eines E-Autos mit 5.000 Euro gefördert. Insgesamt stehen 46 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung.

                    Die im Sommer erhöhte Förderung hat bei E-Autos gesorgt. Denn im September sind rund 9 Prozent der Neuzulassungen auf elektrische Fahrzeuge entfallen und seit Juli habe es mehr als 11.000 Anträge gegeben. "Die Förderung wird sehr gut angenommen und sie wirkt", so die Ministerin. Die Unterstützung kann über www.umweltfoerderung.at beantragt werden.

                    Neben der Ankaufsförderung für E-Autos wird auch die Förderung von Nutzfahrzeugen, Ladestationen und E-Motorrädern verlängert. Ladestationen werden zudem im kommenden Jahr unabhängig von der Anschaffung eines E-Autos gefördert. Das bringt neben der geplanten Erleichterung im Wohnrecht weitere Verbesserungen für Ladeinfrastruktur.

                    Die Förderung für Unternehmen sinkt im kommenden Jahr bei E-Pkw allerdings auf 4.000 Euro. Unternehmen könnten aber weiterhin von der erhöhten Investitionsprämie profitieren, so Gewessler.

                    Das Energieforum unterstützt bei der Einreichung: office@energieforumkaernten.at

                    Comment


                    • #11
                      Investitionsförderung 2021

                      Die wichtigsten Informationen zur Investitionsförderung des Bundes

                      Branche
                      Alle Branchen

                      Unternehmensgröße
                      Alle Unternehmensgrößen

                      Voraussetzungen
                      Alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und
                      rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

                      Was fördern wir - wie und in welcher Höhe?
                      Art der Förderung
                      Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss
                      Höhe der Förderung
                      7 % der förderfähigen Investitionen und
                      14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit

                      Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)

                      Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

                      Förderbare Kosten
                      Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
                      die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
                      Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
                      zum Seitenanfang

                      Was kann nicht gefördert werden?
                      Klimaschädliche Investitionen
                      Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
                      Aktivierte Eigenleistungen
                      Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
                      Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
                      Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
                      Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
                      Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
                      Finanzanlagen
                      Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

                      Wie laufen Antrag und Entscheidung?
                      Antragstellung: ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021
                      Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
                      Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar
                      Aktueller Hinweis!

                      Laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Milliarde Euro für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

                      Die Experten des Energieforums Kärnten helfen beim Einreichen

                      Comment


                      • #12
                        KWF Ausschreibung Ressourcen- & Energieeffizienz

                        Die KWF Ausschreibung kommt höchstwahrscheinlich 2021 wieder.

                        Themen:
                        Energieeinsparende Maßnahmen (Prozessenergie, Gebäudehülle..)
                        Neue Wärmeversorgung
                        Photovoltaik
                        Ökologisierung von Produkten
                        Logistik – Verkürzung der Lieferketten
                        Bewusstseinsbildende Maßnahmen


                        Förderhöhe:
                        Bestehender Mitarbeiter bis zu 50 % seines Gehaltes über zwei Jahre (€ 75.000,-)
                        Externe Beratungen bis 50% (€ 75.000,- )

                        Comment

                        Sorry, you are not authorized to view this page
                        Working...
                        X