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Novellierung Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz Stellungnahme

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  • Novellierung Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz Stellungnahme

    Betr: Begutachtungsverfahren Novellierung Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

    Das Bündnis Alpenkonvention Kärnten mit ihrem Obmann DI Robert Unglaub hat eine Stellungahme zur Novellierung des Kärntner Bienenschutzgesetztes verfasst.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu dem aufgelegten Begutachtungsentwurf 2019 der geplanten Änderung des Kärntner Bie-nenwirtschaftsgesetzes nehmen wir wie folgt Stellung:

    Die Neuregelungen des Entwurfs, die Kreuzungsbienen in sog. Freizonen dauerhaft in Kärnten etablieren wollen, widersprechen grundsätzlich dem Prinzip der Beständigkeit, des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit, das Gesetzen zu Grunde liegen soll. Gleichzeitig ignoriert und verschlechtert es allgemein bekannte und wissenschaftlich belegte Problemlagen im Bereich nachhaltiger Bienenhaltung und arbeitet somit anachronistisch.

    Die Novelle widerspricht außerdem den im Bienenwirtschaftsgesetz unter § 3 a-e – Grundsätze der Bienenhaltung – einzuhaltenden Bestimmungen:

    Zu a) Die Leistungsfähigkeit der Bienen ist durch die erwartbare erhöhte Vermischungsmöglichkeit, bei gleichzeitig eingeschränkter traditioneller Standbegattungsmöglichkeiten für alle, nicht gewährleistet, sondern gefährdet.
    Zu b ) Die schon heute bei unfreiwilligen Einkreuzungen von den betroffenen Carnica-Imkern beobachtete Steigerung der Aggressivität der Bienenvölker spricht eindeutig dafür, dass dies eine unzumutbare Belästigung, Erschwernis, wenn nicht sogar Gefahr darstellt, die insbe-sondere bei nicht eingefangenen Schwärmen für großräumige Betroffenheiten sorgen kann.

    Zu c ) Es ist ein erheblicher Mehraufwand für die fast 4.000 Carnica – Imker in Kärnten selbst, sowie die angrenzenden Gebiete : Steiermark, Slowenien, Italien zu erwarten. DAS IST NICHT WIRTSCHAFTLICH ! Es wird auch außer Acht gelassen, dass der bisherige „gute wirtschaftliche Erfolg“ der wenigen Kreuzungsbienenhalter hauptsächlich durch Wanderimkerei zu Monokulturgebieten außerhalb Kärntens erzielt wurde. In dieser Zeit obliegt die wirtschaftlich wichtige Bestäubungsleistung den hier verbleibenden Carnica – Imkern. Es ist auch keineswegs wissenschaftlich gesichert, dass die Carnica-Biene grundsätzlich unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunk-ten (Verhältnis Aufwand / Ertrag) schlechter zu beurteilen ist, als z.B. die Buckfast.

    Zu d) Der hier zu gewährleistende Schutz ist bedrohter denn je (s.u.).

    Zu e) Die Bienenwirtschaft wird hiermit nicht gefördert, sondern sabotiert. Die insbesondere von den Bienen der kleineren Imker erbrachte flächendeckende Bestäubungsleistung, also das Rückgrat der eigentlichen Wirtschaftsleistung, wird aus Überforderung wahrscheinlich nicht mehr leistbar sein, denn sie werden auf Grund der häufiger werdenden Einkreuzungen, des damit verbundenen finanziellen sowie arbeitsmäßigen Aufwands und anderer sich mehren-den Probleme einfach aufgeben.

    Zu § 11: Die Einrichtung von Freizonen und Pufferzonen für Nicht - Carnica - Bienen ist abzulehnen. Da Bienen sich nicht an Grenzen halten und schon gar nicht an zu kleine Pufferzonen, wird billigend in Kauf genommen, dass - das „Eigentum“ der Carnica – Halter durch Einkreuzungen geschädigt werden kann und - das umweltrechtliche Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt wird, indem die Carnica - Halter auf eigene Kosten die Fehllenkung durch dieses Gesetz auszubessern ver-pflichtet werden.

    Dieses Problem ist durch eine lockere „kann“- Bestimmung zur finanziellen Abgeltung dieses Aufwandes durch das Land Kärnten keineswegs behoben. Falls die Schadensfälle tatsächlich von der öffentlichen Hand abgegolten würden, hieße dies unnötig und unverhältnismäßig Steuergelder einzusetzen, weil einige Wenige vermeintlich und ungeprüft sich mehr Profit versprechen.

    Im Novellenentwurf fehlt jegliche Begrenzung zu Anzahl und Fläche dieser o.g. Zonen. Das ist unverantwortlich und schon gar nicht weise vorausschauend. Es steht zu befürchten, dass dadurch letztendlich ein Carnica – Schutz nach und nach in ganz Kärnten in Frage gestellt werden muß. Und nicht nur das, auch angrenzende Gebiete, bzw. Länder wie Italien oder Slowenien, letzteres hat den Carnica - Schutz sogar in seinem EU – Beitrittsvertrag festgeschrieben, sind davon tw. bereits jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und werden darauf sicherlich entsprechend reagieren.

    Darüber hinaus widerspricht es auch jeglichen weiteren Bestrebungen zum Schutz der genetischen Vielfalt allgemein, denn eine Kreuzungsbiene dient nun mal nicht dem Schutz des Genpools (s. dazu auch zB die Resolution des Europäischen Parlaments vom 1.3.2018: Pros-pects and challanges for the EU apiculture sector).
    Auch Art. 10 des Protokolls „Berglandwirtschaft“ der Alpenkonvention, das flächendeckend in Kärnten rechtsverbindlich ist, verpflichtet zur Erhaltung der traditionellen lokalen Nutztierrassen, zu der auch die Carnica-Biene gehört. Jedem Arbeitnehmer kann zugemutet werden seiner Arbeitsstelle wegen sogar umzusiedeln, vielleicht wäre es für die wenigen Kreuzungsbienenimker letztendlich auch möglich im Sinne des Allgemeinwohls andere Lösungen zu finden, als so ein Gesetz zu verantworten.

    Abschließende Bemerkung: Dieser Entwurf dient in keiner Weise der „Befriedung“. Er begünstigt unangemessen Wenige und gefährdet unangemessen Viele und Vieles. In einer Zeit so gewaltiger Konsequenzen menschlichen Tuns (Klimawandel, Artensterben, Migration,…) muss es wohldurchdachtere Lösungen geben. Die vorgeschlagene Novelle wirkt wie der Versuch die Versäumnisse bei der Vollziehung des bestehenden Gesetzes, durch eine schnelle Änderung aus dem „Schussfeld“ einer Klagelawine zu räumen.

    Für den Vorstand
    Robert Unglaub
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