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Wohnbauförderung Kärnten 2021

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  • Wohnbauförderung Kärnten 2021

    Die Kärntner Wohnbauförderung wird 2021 höher, günstiger und grüner: So kann man die umfangreichen Richtlinienänderungen zusammenfassen. Überarbeitet wurden so gut wie alle Programme, der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen für den Umweltschutz. Deutlich erweitert wurden die Zuschläge beim Häuslbauerbonus.

    Wer ein Haus baut oder erstmals eine Eigentumswohnung erwirbt und dafür einen Förderkredit in Anspruch nehmen möchte, kann sich über eine Basisförderung von 400 Euro pro Quadratmeter freuen. Die Zinsen für den Förderkredit sinken von 0,7 auf 0,5 Prozent. Verdoppelt wird sowohl der Bonus für Photovoltaik (auf bis zu 8000 Euro) als auch der Bonus für Passivhausbauweise (auf 100 Euro pro Quadratmeter). Weitere Erhöhungen für Förderkreditnehmer bleiben unverändert aufrecht, beispielsweise für ökologische oder barrierefreie Bauweise, für Bauen im ländlichen Raum, für Jungfamilien, für einen Standort in der Nähe von Öffis und Infrastruktur oder auch für E-Mobilität und Dachbegrünung. Dazu kommt der Kinderbonus von 1000 Euro pro Kind und eine erhöhte Förderung von Personen mit niedrigem Einkommen in Höhe von 3000 Euro.

    Wer statt eines Kredits lieber einen Einmalzuschuss möchte, für den gibt es den Häusbauerbonus. Zur Basisförderung von 15.000 Euro kommen ab 1. Jänner zahlreiche attraktive Zusatzförderungen für klimafreundliche Bauweise hinzu: bis zu 3200 Euro etwa für ökologische Baustoffe, bis zu 3750 Euro für eine thermische Solaranlage, bis zu 3480 Euro für Photovoltaik, bis zu 1500 Euro für Dachbegrünung und 3000 Euro für Passivhausbauweise.

    Auch für die Wahl des Standorts und des Grundstücks gibt es Zuschläge: Liegt das neue Zuhause weniger als einen Kilometer von einer Öffi-Haltestelle und zwei bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Schule, Nahversorger, Dienstleister u.ä.) entfernt, gibt es 2000 Euro Zuschlag. Wird auf einem kleinen Grundstück gebaut, gibt es bis zu 5000 Euro extra, wird gar nicht auf „neuem“ Grund gebaut, sondern handelt es sich um einen Einbau einer Wohneinheit in ein bestehendes Gebäude bzw. um einen Auf- oder Zubau, dann gibt es 7000 Euro extra.

    Mehr Information

    In Kraft treten die neuen Richtlinien am 1. 1. 2021.
    Quelle: Land Kärnten

    Nähere Informationen bzw. Anfragen: office@energieforumkaernten.at

  • #2
    Gebäudesanierung
    Ab 1. 1. 2021 werden die Förderkredite günstiger, die Zinsen sinken von 0,7 auf 0,5 Prozent. Bis zu 60 Prozent der Sanierungskosten können mit dem Förderkredit abgedeckt werden, bei einer umfassenden energetischen Sanierung können das bis zu 28.800 Euro sein. Dazu kommen Förderungen für Beratungsleistungen. Als Alternative zum Förderkredit gibt es einen Einmalzuschuss von bis zu 19.200 Euro für umfassende Maßnahmen. Auch Einzelbauteilmaßnahmen werden gefördert, beispielsweise eine Dämmung der Außenwände (Vollwärmeschutz – bis 10.000 Euro) oder eine Photovoltaikanlage (bis 3.840 Euro) mit Warmwasserspeicher (500 Euro).


    Barrierefreie Badsanierung
    Bis Ende Dezember 2021 läuft noch das Förderprogramm zur barrierefreien Badsanierung: mit bis zu 9.000 Euro wird ein entsprechender Umbau gefördert (inkl. ökologischer Maßnahmen: bis zu 10.000 Euro). Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit müssen nicht vorliegen, auch die Koppelung an den barrierefreien Umbau des Eingangsbereichs entfällt.

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    • #3
      Gemeinnütziger Wohnbau Änderungen

      Der Förderbonus für eine Bauweise gemäß klimaaktiv-Silber-Standard wird von fünf auf acht und jener für den Gold-Standard von sieben auf zehn Prozent erhöht. „Damit wollen wir es den gemeinnützigen Bauträgern leichter machen, diese hohen Standards zu erfüllen“, erklärt Schaunig. Die Zinsen für die Förderkredite werden von 0,7 auf 0,5 Prozent gesenkt.


      Photovoltaik wird in größerem Umfang gefördert, und zwar bis zu vier Kilowatt-Peak je Wohneinheit (bisher: zwei) – dies gilt auch bei Sanierungen von älteren Wohnbauten der gemeinnützigen Bauvereinigungen.

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      • #4
        Raus aus dem Öl
        Die österreichweit höchste Förderung, nämlich bis zu 6.000 Euro, bietet Kärnten für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.

        Der Förderbetrag für Personen mit besonders geringem Einkommen wurde auf 7.000 Euro“ erhöht. Das höchstzulässige monatliche Nettofamilieneinkommen für die Gewährung der erhöhten Förderung beträgt bei einer Person 1.140 Euro, bei zwei Personen 1.570 Euro und für jede weitere Person plus 150 Euro.

        Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss (35% der förderbaren Sanierungskosten bzw. höchstens € 6.000,-- je Gebäude) ausgezahlt.

        Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.
        Eine durchgeführte kostenlose Vor-Ort-Energieberatung ist für die Antragstellung nachzuweisen.

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        • #5
          Förderung Außenbeschattung

          Gefördert wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden und Raffstores zum Sonnenschutz in

          Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser)
          Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau
          Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Lieferung und Montage) hat im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 zu erfolgen.
          Mit der Sanierungsmaßnahme darf vor Antragstellung begonnen werden.
          Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von 50% der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage), höchstens in Höhe von € 1.000,-- je Wohnung.

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          • #6
            Hier der Link zu den Richtlinien: https://www.ktn.gv.at/Service/Formul...stungen/BW-L70

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