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Neubau - Förderungen in Kärnten

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  • #16
    Bonus für behindertengerechte bauliche Maßnahmen

    Der Bonus beträgt € 15.000 für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung.

    Diese Maßnahmen müssen den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 – Planungsgrundsätze für das barrierefreie Bauen, der ÖNORM B 1601 – Planungsgrundsätze bezüglich spezieller Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen oder gleichartigen Normen entsprechen.

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    • #17
      Bonus Standortqualität

      Bei der Bewertung der Infrastruktur in Standortnähe wird die räumliche Distanz des Gebäudes zu Einrichtungen der täglichen Nahversorgung, sozialen Infrastruktur sowie zu Einrichtungen für Erholung und Freizeit und von Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt.

      Für die Anerkennung des Bonusbetrages müssen sich mindestens eine ÖPNV-Haltestelle und zwei der gelisteten Infrastruktureinrichtungen innerhalb von 1.000 Metern Luftlinie zum Gebäudestandort (Haupteingang des Objekts) befinden.

      Als relevante Infrastruktureinrichtungen werden festgelegt:
      ÖPNV-Haltestelle (Muss Kriterium)
      Gastronomie (zB Wirtshaus, Restaurant, Kantine)
      Nahversorger (zB Supermärkte, Drogerien, Wochenmärkte, Lebensmittelfachgeschäfte)
      Freizeit und Erholung (zB Tennisplatz, Sporteinrichtungen, Spielplatz, Parkanlage, Naherholungsgebiet)
      Kultur (zB Kino, Theater, Museum)
      Kindergarten, Kinderbetreuung, Volksschule
      Hauptschule, Mittelschule, höhere Schule, weiterbildende höhere Schulen (HAK, HTL, etc.), Universität, Fachhochschule etc.
      Medizinische Versorgung (zB Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Labore)
      Dienstleistungsbetriebe (zB Frisöre, Post, Banken, Schneiderei, Schuhmacher etc.)
      Öffentliche Verwaltung (Rathäuser, Ämter, Bürgerservicezentren etc.)
      Erschließung des Grundstücks mit öffentlichen Radwegen

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      • #18
        Bonus Passivhausstandard

        Ein Passivhaus gemäß dieser Richtlinie ist ein Gebäude ohne separates Heizsystem und ohne Klimaanlage dessen Jahresheizwärmebedarf nach Passivhaus Projektierungs-Paket (PHPP) Version 9 oder neuer [PHPP] max 15kWh(m²a) sein darf.

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        • #19
          Zuschlag bei niedrigem Einkommen

          Als niedrige Einkommensbezieher gelten Haushalte deren Familieneinkommen max. 2/3 des höchstzulässigen Jahreseinkommens gemäß Pkt. 4.2 (2) lit. e beträgt, das sind bei einer Haushaltsgröße von

          1 Person € 25.333
          2 Personen € 36.667
          3 Personen € 40.667
          4 Personen € 44.667
          für jede weitere Person + € 4.000

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          • #20
            Energieforum Kärnten hilft weiter

            Wenn Sie Fragen zur Neubauförderung haben, hilft Ihnen das Energieforum Kärnten gerne weiter.
            Email: office@energieforumkaernten.at,
            Tel. 0650/9278417
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            • #21
              Förderbeispiel Neubau

              Förderbeispiel Landesförderung - Neubauförderung Eigenheim 2021

              Errichtung eines Eigenheimes mit 130m² Nutzfläche auf einer Grundstücksgröße von 625m² und Installation einer Solaranlage mit 7,5m², HWBBGF, Ref = 30 kWh/m²a, A/V = 0,75, Jungfamilie mit 1 Kind.

              Grundförderung € 400,- x 75m² € 30.000,-

              Beantragte Erhöhungsbeiträge
              Bonus für Nahverdichtung € 3.750,-
              Ökologische Baustoffe Ökoindex < 120 € 4.000,-
              Solaranlage € 400,-/m² € 3.000,-
              Barrierefreie Bauweise € 10.000,-
              Jungfamilienförderung € 12.000,-
              Förderungssumme € 62.750,-

              Aufteilung in:
              60% Förderungskredit € 37.650,-
              40% AZ-gestützer Kredit € 26.250,-

              Dieses Beispiel dient als theoretische Darstellung. Wie sich ein Projekt fördertechnisch tatsächlich auswirkt hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine persönliche Energieberatung ist daher unbedingt erforderlich. Hotline: Tel. 0650/9278417
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