Die neue Förderung gilt für Gemeinden und Gewerbebetriebe und ist sensationell. Bis zu 1/3 der Kosten werden übernommen. Wir werden in den Bezirken Beratungstage abhalten, um speziell die Gemeinden zu informieren. Wer in Photovoltaik investieren will (4% Rendite währen der zehnjährigen Rückzahlung) soll sich melden.
nach unseren derzeitigen Informationen läuft das Ganze über das Büro von Dr. Martinz. Es sollen 2Mio€ im Topf liegen.
Gefördert werden Anlagen über 5kWp.
5 - 20kWp € 1.000,00/kWp
20 - 50kWp € 800,00/kWp
Diese Angaben erhielten wir nach einem Telefonat mit dem Büro von Dr. Martinz. Alle Angaben ohne Gewähr!
Da das Budget gedeckelt ist, muss man mit der Anmeldung sehr schnell sein.
Nach den derzeitigen Angaben könnte man ca. 50 Anlagen mit 50kWp bauen oder 100 Anlegen mit 20kWp. Diese Stückzahlen sind sicher schnell vergriffen.
Leider kann man bis jetzt noch nicht sagen wie die Fördervergabe ablaufen wird da das Ganze erst in 2 Wochen beschlossen werden soll.
Interessenten machen aber sicher keinen Fehler, wenn sie die Anlagen jetzt gleich projektieren lassen um dann schon ein fertiges Projekt zum einreichen haben.
Wir Projektieren für Sie jede Anlagenvariante und Anlagengröße. Kontaktieren Sie mich einfach unter 0664/3074703
oder j.polka@elpo.at oder www.elpo.at oder www.aes.co.at
Josef Polkazertifizierter Photovoltaiktechniker und -Planer
konzressionierter Elektrotechniker
Elektromeister
AES alternativENERGIEsysteme GmbH
Elpo - Weg 1
9334 Guttaring
Diese Förderung gibt es offensichtlich nur für Betriebe und Gemeinden. Als Privater kann man nicht davon profitieren? Machst des für alle, liebe Politiker!
Es gibt auch eine Bundesförderung für Privatpersonen die eine PV Anlage bauen möchten.
Diese sind je nach größe der Anlage unterschiedlich. Es empfiehlt sich auf jedem Fall
früh genug eine Förderung anzusuchen auch wenn die Anlage dann erst später einmal gebaut wird.
Laut letzten Informationen können die Gemeinden Morgen und die Betriebe nächste Woche, wahrscheinlich Donnerstag einreichen. Wer sich dafür interessiert, soll dem Büro LR Martinz ( josef.anichhofer@ktn.gv.at) schreiben, dann kommt er auf den Emailverteiler für die neuesten Infos. Laut meinen Informationen muss man bei der Einreichung alle Genehmigungen haben. Der Ökostrombescheid hängt zeitlich an der Bekanntgabe des Zählpunktes durch die KELAG. Also, ich daher nur allen Interessierten empfehlen, sich zu beeilen. Wir helfen gerne und bieten uns an, danach ein Bürgerkraftwerksmodell für jede Anlage einzuführen.
Das fördermodell für Gemeinden und Betriebe ist bereits im laufen. Aber wie schaut es für Privatpersonen aus?
Wir von der Fa. AES (www.aes.co.at) haben uns heute bei der Bundesförderstelle für Erneuerbare Energie, www.oem.ag.at, erkundigt und haben folgende Informationen bekommen:
Photovoltaikanlage werden nach dem "erneuerbare Energie Gesetz, EEG2012" gefördert. Da zur zeit mehrere Tausend Anträge auf Förderzusage warten, werden heuer keine Anträge mehr angenommen. Jeder der heuer noch einen Antrag macht, bekommt vorerst eine Absage. Es macht Sinn, mit dem Förderantrag bis Jänner 2012 zu warten, dann braucht mann nichts doppelt machen.
Für Interessenten ist das jetzt aber auch die Möglichkeit, in der Zwischenzeit, sein persönliches Projekt aus zu arbeiten, alle erforderlichen Genehmigungen ein zu holen und alles erforderliche für eine reibungslose Einreichung vor zu bereiten. Wir können das für Sie machen.
Wir von der Fa. AES würden eine Vereinfachung des Förderdschungels sowie eine Vereinheitlichung des Einspeisetarifs begrüßen. Es wäre nur fair, jedem Bürger die gleichen Möglichkeiten zu geben, seinen persönlichen Umweltbeitrag leisten zu dürfen. Funktioniert ja in anderen Ländern auch.
Abgesehen von den wirtschaftlichen Möglichkeiten die wir im gesamten Land lukrieren könnten, hätten wir eventuell auch eine bessere Chance die KIOTO Ziele zu erreichen. Besser 100Mio.€ als Förderungen ausschütten als der EU Strafe zu zahlen. Wäre ja einmal ein Anfang.
Gute Informationsplattform für Photovotaik ist z.B. www.pvaustria.at
Für Rückfragen und Informationen steht unser kompetentes Team jederzeit zur Verfügung.
AES alternativENERGIEsysteme GmbH
Elpo-Weg 1
9334 Guttaring www.aes.co.at
Josef Polka, Geschäftsführer, zertifizierter Photovoltaiktechniker und -planer, Elektromeister, konzessionierter Elektrotechniker - 0664/3074703
Ing. Mag. Günther Trojer, Projektierung - 0676/6363102, g.trojer@aes.co.at
ACHTUNG: Ab 11.November 2001 haben wir einen neuen Firmenstandort. 9330 Althofen, Hauptplatz 3
Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Kärnten:
Förderung der Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung
Förderung von Eigenheimen und Eigenheimen im Gruppenwohnbau
Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes mit einer oder zwei Wohnungen deren Nutzfläche 130 m²bzw. 150 m² bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nicht übersteigt.
Das Förderungsausmaß bei Errichtung eines Eigenheimes errechnet sich aus der Grundförderung je nach Heizwärmebedarf (HWBBGF,Ref ) und Oberflächen/Volumsverhältnis von € 470,– bis € 625,– je m² förderbarer Nutzfläche und den jeweils zutreffenden Erhöhungsbeträgen. Bei Passivhäusern mit einem Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref 10 kWh(m².a) erhöht sich die Grundförderung um € 50,– je m² förderbarer Nutzfläche.
Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage erhöht sich die Grundförderung um € 2.400,– pro installiertem Kilowatt-peak, maximal € 12.000,– für 5 kWp je Wohneinheit.
Weiters wir die Photovoltaik-Anlage (mind. 2 kWp) in Kombination mit einer elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen gefördert (genauere Vorschreibungen sind in den Förderrichtlinien zu finden).
Weitere Informationen und Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Wohnbauförderung.
Ersterwerb von Wohnraum
Gefördert wird der Ersterwerb von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau oder Eigentumswohnungen direkt vom Errichter.
Förderungsausmaß bei Wohnobjekten mit bis zu zwei Wohnungen?
Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes mit einer oder zwei Wohnungen deren Nutzfläche 130 m²bzw. 150 m² bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nicht übersteigt.
Das Förderungsausmaß bei Errichtung eines Eigenheimes errechnet sich aus der Grundförderung je nach Heizwärmebedarf (HWBBGF,Ref ) und Oberflächen/Volumsverhältnis von € 470,– bis € 625,– je m² förderbarer Nutzfläche und den jeweils zutreffenden Erhöhungsbeträgen. Bei Passivhäusern mit einem Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref 10 kWh(m².a) erhöht sich die Grundförderung um € 50,– je m² förderbarer Nutzfläche.
Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage erhöht sich die Grundförderung um € 2.400,– pro installiertem Kilowatt-peak, maximal € 12.000,– für 5 kWp je Wohneinheit.
Weiters wir die Photovoltaik-Anlage (mind. 2 kWp) in Kombination mit einer elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen gefördert (genauere Vorschreibungen sind in den Förderrichtlinien zu finden).
Förderungsausmaß bei Wohnobjekten mit mehr als zwei Wohnungen?
Das Förderungsausmaß bei Errichtung eines Wohnobjektes mit mehr als zwei Wohnungen errechnet sich aus der Grundförderung je nach Heizwärmebedarf (HWBBGF,Ref ) und Oberflächen/Volumsverhältnis von € 720,– bis € 875,– je m² förderbarer Nutzfläche gemäß nachstehender Tabelle und den jeweils zutreffenden Erhöhungsbeträgen.
Bei Passivhäusern mit einem Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref 10 kWh(m².a) erhöht sich die Grundförderung um € 50,– je m² förderbarer Nutzfläche.
Der Erhöhungsbetrag für Photovoltaikanlagen beträgt € 2,– je m² förderbarer Nutzfläche pro installiertem Kilowattpeak, maximal bis zu € 5.000,–.
Weitere Informationen und Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Wohnbauförderung.
Wohnhaussanierung
Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen (Förderanteil bis 70 % der anerkannten Sanierungskosten):
Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4, in Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens 2 kWp ist eine Jahreszahl (JAZ) von größer gleich 3,5 zulässig. Bei einem Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref von weniger als 20 kWh/ (m².a) ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von zumindest 3 zulässig
Details wie und wieviel gefördert wird entnehmen Sie bitten den Förderrichtlinien.
Kontaktperson Landesregierung für die Anerkennung als Ökostromanlage
Kontaktperson Wohnbauförderung
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 2, Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtaler Straße 6
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Tarife für 13 Jahre.
Pro Jahr steht für die Photovoltaik ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ist neu, dass es bei Aufdachanlagen zusätzlich zum Fördertarif einen einmaligen Investzuschuss gibt und nur noch eine Förder-Größenklasse pro Anlagenart besteht:
• Aufdachanlagen: größer 5 kWp bis 500 kWp
• Anlagen auf Freiflächen: größer 5 kWp bis 500 kWp
Ab 1. Jänner 2013 steht neues Förderbudget zur Verfügung.
Förderung 2013:
Ab 1. Jänner, 00:00 Uhr kann wieder um Tarifförderung angesucht werden. Ab diesem Termin steht ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Hinzu kommt ein so genannter Resttopf mit einem Förderbudget von 18 Millionen Euro, der für Ansuchen aus Wind-, Wasser- und Photovoltaikanlagen (nur Aufdachanlagen) zur Verfügung steht. Photovoltaik-Anlagen werden mit 18 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert.
Förderansuchen ab 1. Jänner 2013 erhalten folgenden Tarif:
Aufdachanlagen: 18,12 Cent pro kWh plus ein Investitionszuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW (entspricht einem Fördertarif von 20,20 Cent).
Anlagen auf Freiflächen: 16,59 Cent pro kWh
Aufdachanlagen - Förderung aus dem Resttopf: 18,00 Cent pro kWh
Siehe auch Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012. (Die Fördertarife sind netto Preise.)
Wichtige Punkte und Voraussetzungen, die bei der Antragstellung zu beachten sind:
-) Antragstellung ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung möglich. (Falsche Zählpunkte wie zB AT12345… führen zur sofortigen Ablehnung)
-) Der Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage muss bereits bei der Antragstellung vorliegen.
-) Für jeden Förderantrag ist ein separater Benutzername (ALIAS) anzulegen.
-) Die Antragstellung bzw. Reihung für das Förderkontingent 2013 betreffend Photovoltaikanlagen beginnt am 01.01.2013 00:00 Uhr (MEZ).
-) Förderanträge können ausschließlich per Post, Fax oder über unsere Homepage gestellt werden. Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
-) Bei der Antragstellung über unsere Homepage sollten Sie die damit verbundene Online-Registrierung erst kurz vor der Antragstellung durchführen, um etwaige Komplikationen bei einer erneuten Anmeldung zu vermeiden.
-) Der Förderantrag muss auf einmal eingegeben werden und kann nicht teilweise ausgefüllt werden. Unvollständige Förderanträge werden nicht gespeichert.
Antrag zur Ökostromtarifförderung:
Der Förderantrag kann elektronisch über die Homepage der OeMAG, per Fax oder per Post gestellt werden. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen zur Antragstellung.
1. Schritt: Planung der Anlage
2. Schritt: Bewilligung als Ökostromanlage
3. Schritt: Einreichen der Förderunterlagen
4. Schritt: Förderzusage
5. Schritt: Bau der Anlage
Ist es möglich nur eine Photovoltaikanlage (dh. ohne andere Sanierungsmaßnahmen) über die Althaussanierung gefördert zu bekommen. Und wieviel Förderung bekommt man maximal. zB 10000,00 Baukosten -> wäre nach meiner Berechnung 350,00 EUR 10 Jahre lang. Ist dies korrekt?
Ist es auch möglich zusätzlich eine Bundesförderung für diese Anlage zu bekommen (bis 5KwPeak) ohne, dass die Althaussanierung gekürzt wird.
Man bekommt über die Althaussanierungsförderung des Landes max. 36% von max. 36.000,-, wenn man sonst keine Maßnahmen setzt. Die Bundesförderung ist zusätzlich möglich. Ruf 0664/3918980 an.