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Förderung "Innovative Nahwärmenetze"

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  • Förderung "Innovative Nahwärmenetze"

    Allgemeines in Kürze
    Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von bestehenden oder neuen Verteilnetzen, die eine
    Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und sich in Gebieten befinden,
    die nicht durch eine bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden
    können. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
    konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

    Was wird gefördert?
    Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneurbarer Energieträger oder von Abwärme zur
    Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere die
    - die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme
    (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
    - die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.
    Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:
    - Realisierung von Ansätze zur Reduktion niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
    - Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung
    mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme, )
    - Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement,
    Speichersysteme)
    - Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

    Alle weiteren spezifischen Förderungsvoraussetzungen für die einzelnen Komponenten einer Innovativen Nahwärmeanlage entnehmen Sie bitte den Informationsblättern für die jeweilige Technologie. Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Eine Erklärung zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie im Kasten „Bestätigung über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern“ auf der Seite 3. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.

    Förderungsfähige Kosten
    Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von innovativen Wärmenetzen, welche
    in den korrespondierenden Förderungsschwerpunkten
    - Wärmepumpen
    - Biomasse-Nahwärmeanlagen
    - Abwärmenutzung
    - Thermische Solaranlagen

    der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind. Nicht gefördert werden „Power-to-X“-Anlagen und Ökostromanlagen.

    Die Experten des Energieforums Kärnten beraten gerne zu dieser Förderung und helfen, ein Projekt zu realisieren.
    Hotline: 0650/9278417
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