klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Rad- und Fußgängerverkehrs (aktive
Mobilität), zu umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer
Ebene und zur Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe
beitragen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden
Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Abhängigkeit der gesetzten Maßnahme entweder in Form eines Prozentsatzes
der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der
Maßnahme erfolgen. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 26.02.2021 (12 Uhr) möglich. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Publizitätsbestimmungen zu gewährleisten ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen und aktive Mobilität sowie Betriebskosten für
drei Jahre ab Umsetzungsbeginn. Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie
Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen angeführt:
Nicht gefördert werden: gebrauchte Fahrzeuge, Radrouten, die auch von KFZ-befahren werden können
(z.B. Güterwege); Verkehrsinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr; Maßnahmen, die lediglich zu
einer Verlagerung aber keiner Verminderung von Emissionen führen; Kostenerhöhungen; Reparaturkosten;
Instandhaltungskosten; Verwaltungsabgaben; Gerichts- und Notariatsgebühren; Finanzierungskosten;
Grundstücks- und Aufschließungskosten sowie Betriebskosten. Ebenso nicht gefördert werden Kosten für
immaterielle Leistungen, die 10 % der förderungsfähigen (materiellen) Investitionskosten übersteigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt je nach Maßnahme in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale (siehe Auflistung im Anhang). Bei einer Kombination von mehreren Maßnahmen, bei gleichzeitiger Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen bzw. bei der Einbeziehung weiterer
Akteure können Zuschläge über den unten angeführten Förderungssatz hinaus vergeben werden. Die Förderung wird
in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Rad- und Fußgängerverkehrs (aktive
Mobilität), zu umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer
Ebene und zur Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe
beitragen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden
Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Abhängigkeit der gesetzten Maßnahme entweder in Form eines Prozentsatzes
der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der
Maßnahme erfolgen. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 26.02.2021 (12 Uhr) möglich. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Publizitätsbestimmungen zu gewährleisten ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen und aktive Mobilität sowie Betriebskosten für
drei Jahre ab Umsetzungsbeginn. Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie
Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen angeführt:
- Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität:
Radwege, Radabstellanlagen, - Ladestationen, Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen,
- Dauerzählstellen, Einrichtung eines Radverleihs, Anschaffung von (Elektro)-Fahrrädern, etc.
- Radschnellverbindungen, weitere Informationen siehe HIER
- Mobilitätsmanagement, Flotten und Logistik: gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen
- mit alternativen Antrieben wie beispielsweise Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugkategorien sowie Sonderfahrzeuge
- wie Stapler, Baumaschinen und Traktoren, etc..
- Bei Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb für große Flotten (z.B. Klasse M1, N1), E-Busse (M3),
- E Nutzfahrzeuge (Klasse N2 und N3) beachten Sie bitte die Förderungspauschalen für die Fahrzeugklassen.
- £Innerbetriebliche Tankanlagen: E-Ladestellen (Pauschale)
- Errichtung von DC Schnellladestationen in Kombination mit dem Ankauf von E-Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse
- N2 und N3) bzw. E-Bussen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie
erhältlich ist. Eine Erklärung zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie im Kasten „Bestätigung über die Abgabe von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern“. Bei der Förderung von E-Ladestationen gelangen - Förderungspauschalen zur Anwendung.
- Mobilitätsmanagement, Umweltfreundliche Gütermobilität: Umstellung beispielsweise vom LKW auf ein elektrisches Förderband, Transportrationalisierung, etc.
- Mobilitätsmanagement, Umweltfreundliche Personenmobilität: Umsetzung eines Carsharing-Modells,
- Einreichung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen wie beispielsweise Wanderbus, Betriebsbusse, Rufbus bzw. – taxi, Schnuppertickets, Jobtickets, Veranstaltungsmobilität, etc.
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie Ausbildungs- und Schulungsprogramme, Veranstaltungen,
- Informationsmaßnahmen für aktive Mobilität und klimafreundliche Mobilitätslösungen, etc.
Nicht gefördert werden: gebrauchte Fahrzeuge, Radrouten, die auch von KFZ-befahren werden können
(z.B. Güterwege); Verkehrsinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr; Maßnahmen, die lediglich zu
einer Verlagerung aber keiner Verminderung von Emissionen führen; Kostenerhöhungen; Reparaturkosten;
Instandhaltungskosten; Verwaltungsabgaben; Gerichts- und Notariatsgebühren; Finanzierungskosten;
Grundstücks- und Aufschließungskosten sowie Betriebskosten. Ebenso nicht gefördert werden Kosten für
immaterielle Leistungen, die 10 % der förderungsfähigen (materiellen) Investitionskosten übersteigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt je nach Maßnahme in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale (siehe Auflistung im Anhang). Bei einer Kombination von mehreren Maßnahmen, bei gleichzeitiger Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen bzw. bei der Einbeziehung weiterer
Akteure können Zuschläge über den unten angeführten Förderungssatz hinaus vergeben werden. Die Förderung wird
in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
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