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Natura 2000 in Österreich

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  • Natura 2000 in Österreich

    Natura 2000 ist ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten, in welchen die Vielfalt der Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf Dauer erhalten werden soll. Im Zuge von Natura 2000 sollen alle bedeutenden Lebensräume und alle schutzbedürftigen in Europa heimischen Arten erfasst und gesichert werden. Grundlage dafür sind zwei EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; RL92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-Richtlinie; Directive 2009/147/EC).

    Modernes Schutzinstrument, Mängel in der Umsetzung in Österreich

    Natura 2000 ist ein modernes Naturschutzinstrument, das auf den Schutz bestimmter Schutzgüter, die in den Anhängen der FFH- und VS-Richtlinie gelistet sind, abzielt und nicht auf den grundsätzlichen Schutz von Gebieten. Damit sind menschliche Eingriffe in Gebiete auch weiterhin erlaubt, sofern diese den Erhaltungszustand des jeweiligen Schutzgutes nicht erheblich beeinträchtigen. Natura 2000 birgt damit großes Potenzial, das Miteinander von Mensch und Natur zu stärken.

    Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die beiden EU-Naturschutzrichtlinien in seinem Bundesgebiet auf Punkt und Beistrich umzusetzen und ein Netz von Schutzgebieten auszuweisen und zu managen. Naturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Mehr als 20 Jahre danach bestehen nach wie vor große Mängel in der Umsetzung in Österreich, u. a. was die Nominierung, die rechtliche Ausweisung und das Management der Gebiete betrifft. Der Umweltdachverband setzt sich für eine vollständige und effiziente Umsetzung von Natura 2000 ein.

  • #2
    Nachnominierungen im Finale

    Natura 2000: Finale Grande mit Nachzüglern?

    Der Biodiversitätsverlust schreitet voran. Die Umsetzung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks ist wesentlich für den Erhalt wertvoller Fauna und Flora. Österreich muss seine diesbezüglichen Pflichten bis Jahresende erfüllen.

    Vor kurzem wurde der Mid-term Review der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Bericht macht deutlich: Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weit davon entfernt, das Kernziel der EU-Biodiversitätsstrategie – den Verlust der Biodiversität und der Ökosystemleistungen bis 2020 aufzuhalten – zu erreichen. Habitatverlust durch Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft sowie invasive gebietsfremde Arten und Klimawandel üben europaweit weiterhin Druck auf die biologische Vielfalt aus. Die Folge davon: 70 % der EU-Arten sind von Habitatverlust bedroht, um viele Arten und Lebensraumtypen von europäischem Interesse, die bereits 2010 in ungünstigem Erhaltungszustand waren, steht es noch immer schlecht. Der Trend der Degradierung der Ökosysteme und ihrer unersetzbaren Leistungen wurde gleichfalls nicht gestoppt.

    Natura 2000: Biodiversitätsschutz umsetzen
    Als wichtigste Herausforderung zur Verbesserung des Zustandes der wertvollen Schutzgüter von gemeinschaftlichem Interesse wird im Mid-term Review die Umsetzung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks genannt. Prioritär dabei: Die Implementierung eines effektiven Managements aller Natura 2000-Gebiete sowie die Sicherung der Finanzierung. Das europaweite Schutzgebietsnetzwerk, welches ca. 18 % der Landoberfläche der EU umfasst, ist mittlerweile weitgehend geknüpft. Die Alpenrepublik hinkt bei der Umsetzung allerdings deutlich nach: Österreich hat nur noch bis Jahresende Zeit, seine Pflichten zu erfüllen und die ausständigen Natura 2000-Gebiete an die EU-Kommission zu melden. Die Rahmenbedingungen für den Zieleinlauf liegen spätestens seit März 2015 auf dem Tisch: Im Zuge des biogeographischen Bewertungsseminars mit VertreterInnen der EU-Kommission, des Europäischen Topic Centers für biologische Vielfalt, der Bundesländer, der NGOs und ExpertInnen wurden konkrete Forderungen nach Gebietsausweisungen für zahlreiche Arten und Lebensräume gestellt. Einige Bundesländer haben erste Schritte gesetzt und neue Natura 2000-Gebiete gemeldet. Der große Wurf ist bis dato jedoch nicht erfolgt.

    Großteil der Nachnominierungen noch ausständig
    Insgesamt wurden beim Bewertungsseminar 59 Schutzgüter festgestellt, für die noch weitere Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen: 15 Lebensraumtypen, 19 Pflanzenarten sowie 25 Tierarten brauchen zusätzliche Natura 2000-Gebiete, um ihren langfristigen Schutz in Österreich zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Bergmähwiesen (in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Steiermark und Kärnten) oder die Illyrischen Rotbuchenwälder (in Kärnten und der Steiermark), die Sumpf-Gladiole (in Vorarlberg und Salzburg) oder der Böhmische Enzian (in Oberösterreich und Niederösterreich) sowie der Blauschillernde Feuerfalter (in Niederösterreich, Steiermark und Salzburg) oder der Schwarze Grubenlaufkäfer (im Burgenland, in Oberösterreich und Niederösterreich). Bisher wurden im Jahr 2015 allerdings erst 16 neue Schutzgebiete aus Kärnten, Salzburg und Tirol für insgesamt nur 14 dieser Schutzgüter an die Europäische Kommission gemeldet. Das bedeutet, dass für 75 % der geforderten Arten und Lebensräume seit dem Bewertungsseminar im März 2015 noch keine neuen Gebiete gemeldet wurden! Für die Komplettierung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks in Österreich sind u. a. auch die langjährig geforderten Gebietsausweisungen für Naturkleinode wie den Piz Val Gronda in Tirol, die Unkenberger Mähder in Salzburg oder die Weizklamm in der Steiermark unumgänglich.

    Planungs- und Rechtssicherheit als Zielsetzung
    Die Forderungen der EU-Kommission nach den fehlenden Natura 2000-Gebieten sind seit langem bekannt. Es ist von enormer Bedeutung, dass der Ausweisungsprozess mit der zweiten Nominierungsfrist bis Ende 2015 und der zweiten Verhandlungsrunde 2016 auch tatsächlich final beschlossen werden kann. Der Handlungsbedarf ist noch groß! Sollten die Nachnominierungserfordernisse nicht erfüllt werden, würde man allerdings auch die Weiterführung des Vertragsverletzungsverfahrens und in Folge auch die Einleitung einer Klage vor dem EuGH sowie teure Strafzahlungen riskieren.
    Fazit: Mit Natura 2000 steht ein Instrument zur Verfügung, das den Verlust der biologischen Vielfalt durch zielgerichtete Managementmaßnahmen eindämmen kann. Höchste Zeit, dieses Instrument zu nutzen!

    Weiterführende Informationen: http://ec.europa.eu/environment/natu...m2006/2020.htm

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    • #3
      Kärntens Schutzgebiete

      Zu Kärntens Schutzgebieten zählen beispielsweise 39 Naturschutzgebiete, 76 Landschaftsschutzgebiete, 34 Europaschutzgebiete/Natura 2000-Gebiete, 263 Naturdenkmäler, zwei Naturparke sowie je ein Nationalpark und Biosphärenpark.

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      • #4
        Welche gibt's?

        Einfach nachschauen: http://www.schutzgebiete.ktn.gv.at/i...oads/Downloads

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