Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Ölheizung im Neubau ab 2020 verboten

Collapse
X
  •  
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts

  • Ölheizung im Neubau ab 2020 verboten

    Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 das „Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019)“ beschlossen.

    Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sind – demzufolge – unzulässig. Dies ist in den Verfahren, die derartige Anlagen zum Gegenstand haben umzusetzen. Die Regelung findet auf am 31. Dezember 2019 bereits anhängige Verfahren keine Anwendung.

    Das Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

    Die Begründung dafür war, dass sie Dekarbonisierung des Gebäudesektors ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende ist, die mit dem Pariser Weltklimaabkommen völkerrechtlich verbindlich und in den europäischen und nationalen Klima- und Energiezielen einschließlich der dazu ergangenen Rechtsakte manifestiert wurden.

    Neben anderen Maßnahmen im Gebäudesektor, wie der thermischen Gebäudesanierung, der Festlegung hoch qualitativer energetischer Gebäudestandards, dem Austausch der bestehenden Ölkessel im Gebäudebestand gilt es auch den Einbau von Ölkessel im Neubau zu vermeiden. Die #mission2030 hat dazu im Leuchtturm 5 das Ziel festgelegt, dass der Einbau von fossilen Ölkesseln im Neubau in allen Bundesländern flächendeckend spätestens ab 2020 nicht mehr möglich sein soll. Im Heizungssektor stehen ausreichend kostengünstige klimafreundliche Alternativen zu diesen Anlagen zur Verfügung. Insgesamt sollen mit dem in der #mission2030 angeführten Maßnahmenbündel im Gebäudebereich die Treibhausgasemissionen bis 2030 um rd. 3 Millionen Tonnen gesenkt werden und der Zielpfad für eine vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2050 eingeleitet werden. Dies dient auch der Umsetzung von völkerrechtlich und unionsrechtlich verbindlichen Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz. Zum derzeitigen Stand haben jedoch lediglich einige Bundesländer ein derartiges Einbauverbot in Kraft gesetzt oder stehen unmittelbar bevor (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien). Im die in der #mission2030 festgelegten Zielsetzung fristgerecht umzusetzen soll mittels einer bundgesetzlichen Regelung ein bundesweit geltendes Einbauverbot für fossil betrieben Ölbrennwertgeräte festgelegt werden
    Angehängte Dateien
Sorry, you are not authorized to view this page
Working...
X